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ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

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Die ASR A2.2 vom Mai 2018 beschreibt den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten enthält. Davon abweichende Maßnahmen gelten also nicht mehr als anerkannter Stand der Technik, auch wenn sie der vorherigen Ausgabe der ASR A2.2 entsprachen.

Wichtige Änderungen:

  • weitere Konkretisierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung
  • Konkretisierungen zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung
  • Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten
  • Erweiterungen von Regeln zu organisatorischen Maßnahmen, insbesondere zu Brandschutzbeauftragten und zur Brandschutzordnung
  • Ergänzung praxisgerechter Beispiele

Der Arbeitgeber muss unverzüglich die Aktualisierung seiner Gefährdungsbeurteilung veranlassen. Er muss entscheiden, ob die Anforderungen der neuen ASR A2.2 bereits erfüllt werden, Änderungen vorgenommen werden müssen oder ob die Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen zum Brandschutz trotz bestehender Abweichungen begründet werden kann.