Arbeitsstättenverordnung und Bauordnungsrecht widersprechen sich nicht
Ausgangslage waren Probleme bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden, weil die Bauten nicht der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. In einem Gutachten BAuA sieht keine Anpassungsnotwendigkeit beider Rechtsbereiche Es gebe lediglich Rückgriffe auf Konkretisierungen im jeweils anderen Rechtsgebiet. Kollisionen gebe es auf nachgeordneter Regelungsebene – diese könnten aber schrittweise klargestellt werden. Bei weiteren Umsetzungen sollte es also weder um den Rahmen (wie etwa ein einheitliches Bauordnungsrecht) noch um die Rangfolge der Vorschriften gehen, sondern um das Zusammenwirken