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Explosionsschutz – Prüfungen

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Ab dem 31. Mai 2018 gilt laut der Betriebssicherheitsverordnung (§16 in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 5.1) die gesetzliche Regelung, dass technische Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen wiederkehrend einer Prüfung unterzogen werden müssen. Damit endet die seit Juni 2015 geltende Übergangsfrist. Bis zum Jahr 2015 mussten Betreiber ihre Anlage nur einmalig und zwar bei der Inbetriebnahme überprüfen.

Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Gesamten Angale ist die Gefährdunsgbeurteilung und die Prüfungsdokumentation insbesondere von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, elektrischen und nichtelektrischen Geräten und Schutzsystemen.