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Sucht am Arbeitsplatz…

… ein Thema für die Arbeitssicherheit? Ganz klar, ja!

Der Einfluss von berauschenden Mitteln verursacht eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Auch Medikamente, die eine psychoaktive Wirkung haben zählen dazu. Das Arbeiten unter Einfluss berauschender Substanzen als Arbeitsrisiko. Sobald Hinweise vorliegen, dass ein Beschäftigter unter akutem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten mit psychoaktiver Wirkung steht, muss der Vorgesetzten handeln. Es steht in seiner Verantwortung, zu prüfen, ob der Betroffene die Arbeit noch ohne Gefährdung für andere ausführen kann.

Gemäß DGUVV1 „Grundsätze der Prävention“ § 7 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Arbeitsaufgaben Personen nicht aufgetragen werden, die erkennbar nicht in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.

Viele Arbeitgeber und Führungskräfte wissen nicht wie Sie vorgehen sollen und wie die Rechtslage ist. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der betrieblicher Suchtprävention. Informationen finden Sie auch im Internet:

DHS Sucht am Arbeitsplatz