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Ermittlung psychischer Belastungen

Die Ermittlung psychischer Belastungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die Psychischen Belastungen im Unternehmen zu ermitteln und bei Bedarf Maßnahmen festzulegen.

Die Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein starkes Instrument um Engagement und Arbeitszufriedenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachhaltig zu verbessern. Die Gefährdungsanalyse erfolgt in 7 Schritten.

1. Festlegen der Arbeitsbereiche

Im ersten Schritt werden die Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, festgelegt. Die Bereiche können z.B. nach Berufen, Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten (Konstuktion, Arbeitsvorbereitung, Montage, Fertigung, LKW-Fahren) oder nach Arbeitsbereichen (Büro, Produktion, Logistik, Außendienst, usw.) eingeteilt werden. Um eine höhrer Kooperationsbereitschaft der Beschäftigten zu erreichen, sollten sie frühzeitig mit einbezogen und für das Thema sensibilisiert werden.

2. Ermitteln der Belastungen

Es gibt unterschiedliche Wege, die Belastungen zu Analysieren. Erste Anhaltspunkte können Fehlzeiten oder hohe Fluktuationsraten bieten. Diese Informationen reichen aber meistens nicht aus. Im nächsten Schritt müssen Sie im Rahmen von Befragungen, moderierten Workshops oder Arbeitsplatzbesuchen für die jeweiligen Arbeitsplätze oder Tätigkeiten die Ausprägung der Belastungen ermitteln.

3. Bewertung der Belastungen

Nach der Erfassung der psychischen Belastungen ist es auch wichtig, diese zu bewerten. Nicht jede objektiv erfasste Belastungssituation führt auch bei den Mitarbeitern zu einer subjektiven Beanspruchung. Auch in diesem Schritt ist daher das Mitwirken der Beschäftigten wichtig.

4. Maßnahmen planen und durchführen

Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen zur Reduzierung der psychischen Belastungen abgeleitet.
Die Maßnahmen sollten immer speziell auf den jeweiligen Arbeitsbereich angepasst sein. Insbesondere bei der Ableitung der Maßnahmen ist eine Einbindung der Mitarbeiter sinnvoll.

5. Wirksamkeit überprüfen

Sämtliche Maßnahmen, die in Schritt 4 geplant und durchgeführt werden, müssen  auch auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Wenn sich Maßnahmen als unwirksam herausgestellt haben, muss nachgebessert werden.

6. Dokumentation

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung umfasst alle Vorgehensweisen und Ergebnisse der einzelnen Schritte. Auch die geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen werden in der schriftlichen Dokumentation aufgenommen, sowie die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung. Diese Dokumentation kann bei Bedarf der Arbeitsschutzbehörde oder den Berufsgenossenschaften vorgelegt werden.

7. Fortschreiben

Die Gefährdungsbeurteilung soll in regelmäßigen Abständen, spätestens bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder der Tätigkeit (z.B. durch neue Arbeitsbereiche, Umstrukturierung) wiederholt werden.

Unsere Leistungen:
  • Planung der Ermittlung (Auswahl des Messinstruments, Unterteilung in geeignete Betriebsteile, Einbindung interner Beteiligter)
  • Information der Mitarbeiter
  • Durchführung der Analyse
  • Datenauswertung und Interpretation
  • Ergebnisaufbereitung und Darstellung im Unternehmen.
Ihr Vorteil:
  • Sie erhalten Rechtssicherheit und Verbessern die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Dies macht sich nachweislich bezahlt in Form geringerer Fluktuation, niedrigerer Fehlzeiten und Imageverbesserung.
  • Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie über den gesamten Prozess von der Planung, über die Analyse bis zur wirksamen Umsetzung der Maßnahmen begleitet.
  • Sie profitieren von unseren langjährigen praktischen Erfahrungen aus verschiedenen Branchen mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen.