Sicherheitsunterweisungen sind ein wichtiger Baustein in der Arbeitsschutzorganisation.
Die Sicherheitsunterweisung muss vor Aufnahme der gefährlichen
Tätigkeit, bei wesentlichen Änderungen und jährlich wiederholend stattfinden.
Wesentliche Rechtsgrundlagen für Sicherheitsunterweisungen sind:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- Lasthandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
Die Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Personalqualifikation ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsschutzbetreuung erstellen wir ein Unterweisungs- und Schulungsverzeichnis, das die Qualifikationsanforderungen aus den
relevanten Rechtsbereichen für ihre Mitarbeiter abbildet. Wir unterstützen Sie bei den Unterweisungen zum Arbeitsschutz und führen Schulungen zum Brandschutz und Gefahrgutrecht bei Ihnen vor Ort durch.