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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen – angemessen, rechtssicher, zielführend

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1) verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung steht im Zentrum des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie bildet die Basis für ein systematisches und wirkungsvolles Sicherheits- und Gesundheitsmanagement mit dem  Ziel der Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber und die Abteilungsverantwortlichen bei der Bewertung und Dokumentation.

Unsere Leistungen:
  • Erarbeitung einer angemessenen, praktischen Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Unternehmens- und Prozessstruktur
  • Unterstützung bei der Entscheidung wo in wel­chem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind
  • Regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, die auch als Teilaspekt in ein Managementsystem integriert werden kann
Ziel:
  • Kontinuierliche Verbesserung der Betriebssicherheit
  • Rechtssichere Dokumentation