Zum Inhalt springen

Brandschutz

Brandschutz bedeutet Sicherheit

für Ihre Mitarbeiter und Ihren Unternehmenserfolg

Es brennt nicht immer nur bei den Anderen!  Ein Brand gefährdet das Leben Ihrer Mitarbeiter und führt zu erheblichen Sachschäden und oft zu existenzbedrohenden Produktionsausfällen. Reduzieren Sie Brandrisiken durch eine betriebsspezifische Notfallvorsorge, wie sie auch im Arbeitsschutzgesetz gefordert ist.

Generell gesetzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte nicht. Die Industriebaurichtlinie verlangt in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 m2 die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Zusätzlich fordern einige Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen einen Brandschutzbeauftragten. Bauaufsichtsbehörden und andere städtische Behörden gehen jedoch immer öfter dazu über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen. Dasselbe gilt für die Sachversicherer, die im Gegenzug dann häufig einen Rabatt gewähren. Somit kann sich der Brandschutzbeauftragte auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken. Die Berufsgenossenschaften verpflichten die Betriebe nicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sondern sie empfehlen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Brandschutzbeauftragte erarbeitet ein Notfallkonzept für Ihr Unternehmen:

  • Beratung zur Rechtsgrundlage
  • Bewertung der Ist-Situation und Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Erstellung von Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen
  • Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer
  • Organisation von Evakuierungsübungen
  • Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800