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Brandschutz und Prüffristen

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Gerade bei Brandschutzeinrichtungen herrscht oft Unsicherheit bei der Festlegung der Prüfintervalle. Dabei sind regelmäßige Prüfung und Instandhaltung wesentlich für die zuverlässige Funktion. Die Vorgaben zu den wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung im Brandschutz sind jedoch in vielen verschiedenen  Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technischen Regeln und Richtlinien der Sachversicherer festgelegt oder ergeben sich aus baurechtlichen Auflagen für das jeweilige Objekt. Die DGUVI 205-040 erleichtert die Suche und unterstützt die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist.

Auf der Seite der DGUV finden Sie neben allgemeinen Hinweisen der DGUVI 205-040 auch Listen mit konketen Angaben zu den Intervallen und Anforderungen an die prüfenden Personen. Die Listen sind als Download im Excel-Format leicht auf Ihre betriebliche Situation anpassbar und können Ihnne so als Organisationsinstrument dienen.

Listen Prüfintervalle Brandschutz