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SARS-CoV-2

Definition:

Coronaviren wurden erstmalig Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können entweder Menschen oder Tiere infizieren.  In der Vergangenheit war das bei den Ausbrüchen von SARS-CoV (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome) der Fall und ist auch bei dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) so.

Seit dem 11. Februar 2020 trägt das neuartige Coronavirus, das vorläufig mit 2019nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht hierbei für “Schweres Akutes Atemwegssyndrom”. Die Erkrankung, welche durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, wird mit Covid-19 bezeichnet (Corona Virus Disease 2019).

Infektionsgefahr am Arbeitsplatz:

Berufliche Tätigkeiten mit dem höchsten Infektionsrisiko gegenüber SARS-CoV-2 stellen solche dar, die mit einem unmittelbaren Kontakt zu infizierten Personen einhergehen.

  • Arzt- oder Zahnarztpraxis, im
  • Krankenhaus oder beim
  • Transport von infizierten Patienten
  • Tätigkeiten im Bereich des Sozialwesens, wo z. T. Tätigkeiten durchgeführt werden bei denen der unmittelbare Kontakt mit möglicherweise Infizierten nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Laboratorien, in denen Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind für diese Tätigkeiten die Biostoffverordnung, deren nachgeordnetem Technischen Regelwerk sowie die Handlungsanleitungen der Unfallversicherungsträger zu berücksichtigen.