Der geschulte Umgang und eine regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist unerlässlich. Hier stehen Unternehmer in der Pflicht.
Doch wer darf was?
Vor der Zuweisung von Aufgaben im elektrotechnischen Bereich muss laut VDE 0105-100 die Art und Schwierigkeit der Aufgabe beurteilt werden, um einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter dafür auszuwählen.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK):
Sind Unternehmer selber keine Elektrofachkräfte müssen sie eine VEFK bestellen, die ihre Unternehmenspflichten in diesem Fachbereich übernehmen. Eine VEFK muss Techniker, Meister, Ingenieur, Bachelor oder Master der Elektrotechnik sein. Ihre Aufgaben sind zum Beispiel das Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen, das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel oder die Unterweisung und Belehrung von Mitarbeitern. Die VEFK ist in der Regel fachlicher Vorgesetzter weiterer Elektrofachkräfte. Sie muss nicht zwingend im Unternehmen angestellt sein.
Elektrofachkraft (EFK):
Eine Elektrofachkraft übernimmt Tätigkeiten für die Planung, Installation und Prüfung elektrotechnischer Betriebsmittel und kann potentielle Gefahren erkennen. Die Qualifikation kann ausschließlich in spezialisierten Bereichen erworben werden, beispielsweise in der Ferntechnik, Schaltberechtigung oder Motorschaltung. Wer EFK werden möchte, benötigt im Regelfall eine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP):
Die EuP übernimmt Aufgaben, die ihr von der Elektrofachkraft übertragen wurden. Unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft führt die EuP verschiedene Aufgaben aus, für die sie geschult ist. Hierbei muss die Elektrofachkraft nicht permanent anwesend sein, die Arbeiten jedoch in angemessenen Zeitabständen kontrollieren. Diese Aufgaben beinhalten zum Beispiel das Austauschen von Leuchtmitteln sowie Mess- und Prüfarbeiten.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT oder EFT):
Eine EFKffT ist eine Person mit einer zusätzlichen Qualifikation in einem Teilbereich der Elektrotechnik. Hierbei handelt es sich um eine Ausbildung in einem elektrotechnischen Bereich in Theorie und Praxis, die durch eine erfolgreich bestandene Prüfung belegt ist. Sie kann Aufgaben aus dem festgelegten Tätigkeitsfeld ihrer Zusatzqualifikation entsprechend übernehmen, auch wenn sie keine vollständig ausgebildete Elektrofachkraft ist.