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Gefahrgutunfall Notfallmangement

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Die DGUV hat einen Leitfaden erstellt mit dessen Hilfe eine betriebsinterne Vorgehensweise bei einem unbeabsichtigten Austritt von gefährlichen Stoffen werden kann. Die betrachteten Maßnahmen reichen von der Ermittlung des Stoffes und dessen Eigen￾schaften bis zur endgültigen Freigabe der betroffenen Arbeitsbereiche. Ziel ist es einen Notfallplan zu erstellen, der Verantwortlichkeiten, Alarmierung und Schutzmaßnahmen festlegt.

Diese DGUVI ist für alle Unternehmen interessant, in denen Gefahrstoffe bzw. Gefahrgüter in Gebinden innerhalb des Unternehmens bewegt werden. Ein unbeabsichtigtes Austreten aus einem Gebinde kann z.B. vorkommen durch dessen Beschädigung während
• des Transportes auf Fahrzeugen und Ladungsträgern,  z.B. wegen mangelhafter Ladungssicherung, wegen schadhafter Ladungsträger
• des Be- und Entladens, z.B. durch Flurförderzeuge,
• des innerbetrieblichen Transportes, z.B. durch Herabfallen eines Gebindes

Link zur DGUVI 208-050

Nicht betrachtet werden Gefahrgutunfälle im öffentlichen Raum und besonders gefährliche Gefahrguter, Explosivstoffe, radioaktive Produkte und ansteckungsgefährliche Stoffe.