Bundestagsbeschluss vom 26. März 2026
Der Deutsche Bundestag hat einer Änderung des § 22 SGB VII zugestimmt. Die verabschiedete Neuregelung fällt differenzierter aus als ursprünglich geplant und staffelt die Bestellpflicht nach Betriebsgröße und Gefährdungslage:
- Unter 20 Beschäftigte: Keine Pflicht – unabhängig von der Gefährdungslage
- 20 bis unter 50 Beschäftigte: Pflicht nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit
- Ab 50 Beschäftigte: Generelle Bestellpflicht
Damit müssen Unternehmen mit 20 bis 50 Beschäftigte im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob eine besondere Gefährdung besteht. Diese Bewertung entscheidet ob und gegebenenfalls wieviele SiBe, für welche Betriebsbereiche zu beauftragen sind.