Im November 2019 hat der AGS beschlossen folgende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) neu zu fassen:
- TRGS 527 »Nanomaterialien«
- TRGS 528 »Schweißtechnische Arbeiten«
- TRGS 559 »Quarzhaltiger Staub«
- TRGS 600 »Substitution«
- TRGS 720 »Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines«
Außerdem werden folgende TRGS geändert beziehungsweise ergänzt:
- TRGS 509 »Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«
- TRGS 903 »Biologische Grenzwerte«
- TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe«
Nach der Prüfung durch das BMAS ist die Veröffentlichung voraussichtlich ab Februar 2020 im Gemeinsamen Ministerialblatt geplant.