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Änderungen Regeln für Gefahrstoffe

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Im November 2019 hat der AGS beschlossen folgende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) neu zu fassen:

  • TRGS 527 »Nanomaterialien«
  • TRGS 528 »Schweißtechnische Arbeiten«
  • TRGS 559 »Quarzhaltiger Staub«
  • TRGS 600 »Substitution«
  • TRGS 720 »Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines«

Außerdem werden folgende TRGS geändert beziehungsweise ergänzt:

  • TRGS 509 »Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
  • TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«
  • TRGS 903 »Biologische Grenzwerte«
  • TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe«

Nach der Prüfung durch das BMAS ist die Veröffentlichung voraussichtlich ab Februar 2020 im Gemeinsamen Ministerialblatt geplant.

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