Die neue DGUV Information 215-830 zum Thema „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“ ersetzt die bisherige DGUV Information 215-830 „Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“ (Januar 2010) .
Zu den Werk- und Dienstverträge gehören z.B. klassische Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten. Die Auslagerung klar definierter Teilabschnitte aus der Produktion an Dienstleistungsunternehmen gehört inzwischen ebenso dazu wie Aufträge im Bereich der Logistik. Beispiele sind die selbständige Nachbearbeitung von Fertigungsteilen durch Auftragnehmer, die Befüllung von Regalen im Einzelhandel oder auch die Kontraktlogistik.
Diese DGUV Information stellt Ihnen Wege und Hilfsmittel zur sicheren Zusammenarbeit vor und unterstützt Sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht.
Hier können Sie die neue Vorschrift herunter laden.