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Gefahrstoffverordnung – Umgang mit Asbest

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In die geänderten Gefahrstoffverordnung wurden auch Regelungen zum Umgang mit Asbest integriert. Neben Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen werden in der GefStoffV nun auch klare Vorgaben bei zulässigen Tätigkeiten im Rahmen von Abbruch, Sanierung und Instandhaltungsmaßnahmen gereglt.

Im Februar 2025 wurde außerdem die Änderung der TRGS519 Asbest -Abbruch-, Sanierungs-  oder Instandhaltungsarbeiten veröffentlicht.

Es werden neue Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest formuliert und die Mitwirkungs- und Informationspflicht der Veranlasser, zu denen auch ausdrücklich private Eigentümer gehören, eingeführt. Diese müssen dem beauftragten Unternehmen künftig alle  vorliegenden Informationen, im Wesentlichen die Angabe zum Baujahr bzw. Baubeginn des Gebäudes, oder zur Schadstoffbelastung zur Verfügung stellen.

Die neue Gefahrstoffverordnung orientiert sich am Stichtag des Inkrafttretens des Asbestverbots dem 31.10.1993,  in allen Gebäuden, die davor errichtet wurden, muss mit Asbest in den Baustoffen bzw. der Bausubstanz gerechnet werden.

Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit die zur Verfügung gestellten Informationen dahingehend prüfen, ob bei der geplanten Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten besteht. Reichen die vom Veranlasser zur Verfügung gestellten Informationen für eine Bewertung nicht aus, muss der Arbeitgeber eine „besondere technische Leistung“ (z.B. Messung, Beprobung …) durchführen oder durch einen Sachkundigen veranlassen.

Zu Bewertung der Gefährdung durch Asbest ist jetzt auch das risikobezogene Maßnahmenkonzept anzuwenden. Dieses Konzept definiert Risikobereiche:

  • geringes Risiko (Asbest-Faserstaubbelastung < 10.000 Fasern pro m²),
  • mittleres Risiko (Asbest-Faserstaubbelastung < 100.000 pro m²) und
  • hohes Risiko (Asbest-Faserstaubbelastung > 100.000 pro m²).

Die BG Bau bietet einen Leitfaden  für handwerksnahe Tätigkeiten beim Bauen im Bestand an.

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