Die Europäische Kommission hat neue Gefahrenklassen und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen festgelegt. Diese EU-Vorschriften sind für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler, die Stoffe auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen, verbindlich.
Die neuen Gefahrenklassen sind:
- ED HH in Kategorie 1 und Kategorie 2 (Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit)
- ED ENV in Kategorie 1 und Kategorie 2 (Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt)
- PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch), vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar)
- PMT (persistent, mobil, giftig), vPvM (sehr persistent, sehr mobil)