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Neue Gefahrstoffverordnung in Kraft

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Im Bundesgesetzblatt I vom 4. Dezember 2024, Nr. 384, wurde die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 2. Dezember bekannt gemacht.

Insbesondere wird neu geregelt, wie bei Sanierungsprojekten im Bestand mit Asbest umzugehen ist und besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B werden detailiert geregelt.

Generell lässt sich feststellen, dass Arbeitgeber erhebliche Änderungen beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen zu beachten haben.