Gefahrstoffverordnung – Umgang mit cmr-Stoffen
Gesetzliche Grundlagen Gefahrstoffverordnung § 14: Der Arbeitgeber muss ein Verzeichnis über die gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen exponierten Beschäftigten führen. Es muss Angaben zur… Weiterlesen »Gefahrstoffverordnung – Umgang mit cmr-Stoffen