In der Vorweihnachtszeit wird die Frage häufig gestellt: „Bin ich bei einem Unfall während der Weihnachtsfeier durch die Berufsgenossenschaft versichert?“
Durch die BG sind Unfälle versichert, die sich bei Betriebsausflügen sowie auf den Wegen von und zum Veranstaltungsort ereignen. Kein Versicherungsschutz besteht für Teilnehmer wie Familienangehörige und Gäste sowie ehemalige Mitarbeiter.
Das Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel urteilte diesen Sommer: Auch Veranstaltungen einzelner Abteilungen eines Unternehmens sind unfallversichert. Voraussetzung: Von der Unternehmens- oder Betriebsleitung ist die Veranstaltung gewollt und es sind betriebliche Vorgaben für den Veranstaltungsrahmen mit der Abteilungs- oder Sachgebietsleitung vereinbart, z.B. die zeitliche Gestaltung, Zeitgutschriften oder finanzielle Förderungen. Eine weitere Voraussetzung ist, die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander wird gefördert und alle Beschäftigten der Abteilung sind eingeladen und der Abteilungsleiter veranstaltet den Betriebsausflug selbst . Die Unternehmensleitung muss nicht persönlich anwesend sein.